Treppentürme und Fluchttreppen
Der sichere Zugang zum Gerüst ist eine Voraussetzung zur Ausführung von Bauleistungen auf dem Gerüst. Die Ausbildung der Gerüsttreppen erfolgt mit Materialien der Gerüstsysteme, die bei Erfordernis durch Sonderkonstruktionen ergänzt werden. Podesttürme sind eigenständige Gerüstkonstruktionen, die entweder vor dem Gerüst stehen oder in das Gerüst mit einbezogen werden. Anders als das Errichten von Leitergängen, ist das Errichten von Treppentürmen keine Nebenleistung.
Gerüsttreppen können als temporäre Flucht- und Rettungswege oder als zweiter Rettungsweg eingesetzt werden. Besonders bei der Erweiterung bestehender Gebäude aufgrund geänderter Vorschriften können Fluchttreppen aus Gerüstteilen von Vorteil sein. Auch aus Gründen des Brandschutzes kann die Errichtung von Fluchttreppen als zusätzlicher Fluchtweg eine große Rolle spielen. Wo vorhandene Fluchtwege durch Bauarbeiten versperrt werden, kann ein temporär errichtetes Treppengerüst die vom Gesetzgeber geforderten Gebäudesicherheit gewährleisten.