Fahrgerüste und fahrbare Arbeitsbühnen

Fahrgerüste, häufig auch Rollgerüste genannt, sind fahrbare Konstruktionen, die aus Gerüstteilen oder Segmenten zusammengesetzt und nach Nutzung wieder zerlegt werden. Man unterteilt Fahrgerüste nach ihrer Bauart in fahrbare Gerüste und fahrbare Arbeitsbühnen.


Fahrbare Gerüste sind nach DIN 4420 „Arbeits- und Schutzgerüste“ und nach den „BG-Regeln Gerüstbau 172 Fahrgerüste“ der Berufsgenossenschaft Bau herzustellen. Sie werden aus Gerüstbauteilen, sowie Gerüstrohren und Kupplungen oder Systemgerüstteilen errichtet und stehen auf Fahrrollen.


Fahrbare Arbeitsbühnen hingegen sind aus einem Feld bestehende Gerüstkonstruktionen welche nach DIN 4422 „Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen“ und nach der Regel BRG 172 „Fahrgerüste“ aufgebaut werden. Errichtet werden sie aus vorgefertigten, systemgebundenen Bauteilen. Die Standhöhe innerhalb von Gebäuden darf zwischen 2,50 m und 12,00m liegen und ihr Einsatz auf einer ebenen, tragfähigen Aufstellfläche erfolgen. Eine freistehende Verwendung und die Nutzung von einer oder mehrerer Belagflächen sind gestattet. Eine Anleitung für Aufbau und Verwendung der Arbeitsbühne wird vom Hersteller zur Verfügung gestellt.