Gerüstbaumeister

Gerüstbaumeister
Gerüstbau-Meister sind Arbeitnehmer, die die Meisterprüfung im Ausbildungsberuf Gerüstbauer Bestanden haben, sofern sie Tätigkeiten entsprechend der Meisterprüfungsverordnung tatsächlich ausüben.
Gerüstbauer

Gerüstbauer
Gerüstbauer sind Arbeitnehmer, die mit Erfolg die Prüfung im Ausbildungsberuf Gerüstbauer bestanden Haben.
Diese sind ferner Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Tarifvertrages als Gerüstbau-Fachmonteure gemäß § 5 Ziffer 3.2.4 RTV vom 24. Juli 1993 in der Fassung vom 11. Juni 2002 eingruppiert waren. Im Tarifgebiet Berlin werden als Gerüstbauer auch Arbeitnehmer Eingruppiert, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Tarifvertrages als Gerüstbau-Monteure gemäß § 4 Ziffer 3.3.4 RTV Berlin vom 14. Juli 1989 in der Fassung vom 4. März 1998 eingruppiert waren.
Gerüstbauhelfer

Gerüstbauhelfer
Gerüstbau-Helfer sind Arbeitnehmer, die folgende Tätigkeitsmerkmale erfüllen:
Ausführung einfacher Arbeiten; Lagern, Laden und Transportieren von Gerüst-material auf Anweisung; helfende Tätigkeit bei Auf-, Um- und Abbau von Gerüsten unter Anleitung.